Unternehmenspolitik
Die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter verpflichten sich gemeinschaftlich zu ethischem und nachhaltigem Handeln, zur Qualität, zur Produktsicherheit, zum Umweltschutz und zur CO2 Reduzierung, zum Arbeitsschutz und zur Verbesserung.
Sie verpflichten sich,
- die Menschenrechte zu achten;
- niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Familienstandes, seines Alters, seiner Behinderung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen;
- Anforderungen von Kunden im Einklang mit den Anforderungen anderer Interessenpartner zu erfüllen;
- die Umwelt zu schützen: Umweltbelastungen wie CO2 Ausstoß, Abfälle, Gefahrstoffe, Lärm und Staub wenn möglich zu vermeiden, oder zumindest zu minimieren;
- durch umsichtiges Handeln Verletzungen und Erkrankungen von Mitarbeitern und anderen Personen zu vermeiden;
- Beschäftigte bei Planungen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beteiligen;
- zutreffende und verbindliche Rechtsvorschriften sowie andere in der Managementdokumentation festgelegten Verpflichtungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Rechtsvorschriften an die Produkte, die Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt sowie die Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz;
- Personenbezogene Daten nur für vorher festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke zu erheben, verarbeiten und zu nutzen. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten.
- das Managementsystem fortlaufend zu verbessern und hierbei zu beachten, dass Anforderungen an die Produkte weiterhin erfüllt werden können und die Umweltleistung verbessert werden kann.
- Im Sinne dieser gemeinsamen Verpflichtung ist die Unternehmenspolitik als oberste Richtlinie zu verstehen, welche die Handlungsweise von Geschäftsleitung und Mitarbeitern bestimmt.
Insbesondere gelten folgende Grundsätze:
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Familienstandes, seines Alters, seiner Behinderung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Es ist verboten, Mitarbeiter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner aufgrund der im vorstehenden Satz genannten Kriterien nachteilig zu behandeln oder diese Kriterien als Entscheidungsgrundlage im geschäftlichen Kontakt anzuwenden.
- Belästigungen und Mobbing, auch in sozialen Netzwerken – sind untersagt.
- Jegliches Verhalten, welches die Menschenwürde einer anderen Person missachtet, eine andere Person diskriminiert oder belästigt, ist verboten.
- die Auswahl unserer Geschäftspartner erfolgt nach objektiven Kriterien und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
- Korruption ist streng verboten.
- Zuwendungen, Einladungen und sonstige Vorteile, werden nur angenommen, wenn der Eindruck einer Beeinflussung von Entscheidungen ausgeschlossen ist. Einladungen oder Bewirtungen müssen einem geschäftlichen Zweck dienen und angemessen sein.
- Wir respektieren geistiges Eigentum Dritter und schützen es entsprechend.
- Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen werden gefördert.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird unterstützt damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privatleben erreicht wird.
- Jeder einzelne Mitarbeiter trägt die Verantwortung für die Qualität und Sicherheit der eigenen Arbeit, für einen möglichst umweltschonenden Ablauf der eigenen Tätigkeit sowie für den Schutz seiner Gesundheit und die seiner Kollegen.
- Bewusstsein wird durch vollständige Einweisung, angemessene Vorgabe-Dokumente, klare Information und Schulung gefördert.
- Motivation wird durch Übertragung von Verantwortung und durch Mitbestimmung bei der Gestaltung der Abläufe und Tätigkeiten erreicht.
- Führungskräfte sollen sich so verhalten, dass nicht nur ein organisiertes Zusammenwirken von Vorgesetzten und Mitarbeitern möglich ist, sondern die Entfaltung der Fähigkeiten und die Initiative jedes Einzelnen berücksichtigt werden.
- Die Lösung von Problemen wird durch eine kooperative Zusammenarbeit aller beteiligten Mitarbeiter gesichert.
- Im Vordergrund aller Aktivitäten steht die Absicht, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst beim ersten Mal richtig und sicher gearbeitet und die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern minimiert wird.